Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck, die Berufs- und Standesinteressen der Fahrlehrer zu wahren und zu fördern sowie darüber zu wachen, dass die Belange der Fahrschüler als Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrgenommen werden.
Er macht es sich besonders zur Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und geeigneten Gremien an der Weiterentwicklung aller den Beruf betreffenden gesetzlichen Bestimmungen zu arbeiten, seine Mitglieder in allen beruflichen Fragen zu beraten und zu unterstützen und sich für die Erhaltung eines angesehenen und gesunden Fahrlehrerstandes einzusetzen. Er wird die Interessen der Fahrschüler als Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrnehmen, insbesondere zu deren Schutz vor Verstößen gegen die Wettbewerbsbestimmungen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Quelle: Satzung § 2 Zweck des Vereins Fahrlehrerverband Nordrhein
Fahrschule Easy Drive © 2017