Fahrerlaubnisklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
> Mofa: Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit
von 25 Km/h; ab 15 Jahren
> Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); 50 ccm; beschränkt auf 45 km/h; ab 15 Jahren
> Klasse A1: Leichtkrafträder; einen Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, nicht mehr als 11 kW; ab 16 Jahren
> Klasse A2: Motorradführerschein; beschränkt auf Krafträder bis 35 kW; ab 18 Jahren
> Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen; ab 24 Jahren
> Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; bis zum 18. Lebensjahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter
ab 30 Jahren
> Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
> Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der
Klasse B/ BF17; ab 18/ 17 Jahren
> B 196: erlaubt das fahren von Leichtkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse B; mit einen Hubraum von nicht
mehr als 125 ccm; nicht mehr als 11 kW; unter bestimmten Vorraussetzungen; nur in Deutschland gültig
nähere Infos unter PKW und Motorrad
Achtung!
Alle praktischen A Ausbildungsklassen sowie die praktische Mofa Ausbildung werden grundsätzlich
nur bis Ende Oktober ausgebildet.
Solange kein Frost droht sind Ausnahmen nur nach Absprache möglich.
Fahrschule Easy Drive © 2017