Fahrerlaubnisklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
> Mofa: Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit
von 25 Km/h; ab 15 Jahren
(nur mit eigenem Fahrzeug, Zustimmung der Versicherung nötig)
> Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); 50 ccm; beschränkt auf 45 km/h; ab 15 Jahren
(nur mit eigenem Fahrzeug, Zustimmung der Versicherung nötig)
> Klasse A1: Leichtkrafträder; einen Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, nicht mehr als 11 kW;
ab 16 Jahren
> Klasse A2: Motorradführerschein; beschränkt auf Krafträder bis 35 kW; ab 18 Jahren
> Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen; ab 24 Jahren
> Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; bis zum 18. Lebensjahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
> Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
> Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der
Klasse B/ BF17; ab 18/ 17 Jahren
> B 196: erlaubt das fahren von Leichtkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse B; mit einen Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; nicht mehr als 11 kW; unter bestimmten Vorraussetzungen; nur in Deutschland gültig
> B197: erlaubt das fahren mit Schalt- und Automatikfahrzeugen, Vorraussetzung ist mindestens
10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen danach eine 15 minütige Testfahrt, bei bestehen wird die Schaltkompetenz von der Fahrschule ausgestellt und zum TÜV Nord übermittelt.
Die weitere Ausbildung wird dann auf einem Automatikfahrzeug fortgesetzt und die prktische Prüfung wird dann ebenfalls auf ein Automatikfahrzeug absolviert.
nähere Infos unter PKW und Motorrad
Achtung!
Alle praktischen A Ausbildungsklassen sowie die praktische Mofa Ausbildung werden grundsätzlich
nur bis Ende Oktober ausgebildet.
Solange kein Frost droht sind Ausnahmen nur nach Absprache möglich.
Fahrschule Easy Drive © 2017