Hier finden Sie uns:

 

Fahrschule Easy Drive

Römerstraße 58

47495 Rheinberg

 

 

Welche Fahrerlaubnis für welches Fahrzeug

Mofa

 

Mindestalter: 15 Jahre

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Keine Sonderfahrten & keine praktische Prüfung erforderlich.

(nur mit eigenem Fahrzeug, Zustimmung der Versicherung nötig)

Klasse AM

 

Mindestalter: 15 Jahre

Zweiräderige Kleinkrafträder, Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h doch nicht mehr als 50 Km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

(nur mit eigenem Fahrzeug, Zustimmung der Versicherung nötig)

Klasse A1

 

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und / oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und einer Leistung von max. 15 kW.

Einschluss: Klasse A1 schließt Klasse AM ein.

Klasse A2

 

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder, Zweiräder auch mit Beiwagen, von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/ Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Einschluss: Klasse A2 schließt Klasse A1 und AM ein.

Klasse A

 

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg*

Krafträder, Zweiräder auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Einschluss: Klasse A schließt Klassen A2, A1 und AM ein.

* 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

* 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit mehr als 15 kW Leistung.

B 196

 

Leichtkrafträder (A1) mit einen Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; nicht mehr als 11 kW

 

Vorrausetzungen:

 

          1. Mindestalter 25 Jahren

         2. Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren der Fahrerlaubnisklasse B

         3. Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden dies                   entspricht 9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten, 4 x theoretische Klassenspezifische                                Unterrichte und 5 x praktische Fahrunterrichte zu 90 Minuten, dies entspricht 10                                      Fahrstunden zu 45 Minuten.

 

Achtung:

 

          Keine Aufstiegsmöglichkeit zu A2

         Hat nur in Deuschland seine Gültigkeit

 

 

Bitte bedenken Sie, dass sind die Mindestvorraussetzungen. Die Fahrstunden können noch varreieren da nicht jeder die gleichen Vorrasusetzungen für diese Schulung mitbringt.

 

Generell gilt: Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber/in erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat und in der Lage ist das Leichtkraftrad sicher im Straßenverkehr zu führen.

Achtung!

 

Alle praktischen A Ausbildungsklassen sowie die praktische Mofa und praktische B 196 Ausbildung werden grundsätzlich nur bis Ende Oktober ausgebildet.

 

Solange kein Frost droht sind Ausnahmen nur nach Absprache möglich.

Fahrschule Easy Drive © 2017