Welche Fahrerlaubnis für welches Fahrzeug
Klasse B/ BF17
Mindestalter: 17 Jahre bei BF17 / 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM und L mit ein.
Klasse B96
Mindestalter: 17 Jahre bei BF17 / 18
Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
Vorbesitz. Fahrerlaubnisklasse B / BF17 notwendig
Klasse BE
Mindestalter: 17 Jahre bei BF17 / 18
Voraussetzung: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnisklasse B/ BF17 entweder schon besitz oder bei paralleler Ausbildung in B/ BF17 und BE, die Voraussetzungen für die Klasse
B/ BF17 erfüllt hat. (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und maximal 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Klasse L*
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung füt land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden., sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
*wird von uns nicht ausgebildet, ist hier nur zur Info aufgeführt da diese Klasse bei B und BF17 miterteilt wird.
B 196
Leichtkrafträder (A1) mit einen Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; nicht mehr als 11 kW
Vorrausetzungen:
1. Mindestalter 25 Jahren
2. Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren der Fahrerlaubnisklasse B
3. Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden dies entspricht 9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten, 4 x theoretische Klassenspezifische Unterrichte und 5 x praktische Fahrunterrichte zu 90 Minuten, dies entspricht 10 Fahrstunden zu 45 Minuten.
Achtung:
Keine Aufstiegsmöglichkeit zu A2
Hat nur in Deuschland seine Gültigkeit
Bitte bedenken Sie, dass sind die Mindestvorraussetzungen. Die Fahrstunden können noch varreieren da nicht jeder die gleichen Vorrasusetzungen für diese Schulung mitbringt.
Generell gilt: Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber/in erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat und in der Lage ist das Leichtkraftrad sicher im Straßenverkehr zu führen.
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